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   BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20   

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BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20 (https://dejure.org/2020,16422)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2020 - 1 StR 128/20 (https://dejure.org/2020,16422)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 1 StR 128/20 (https://dejure.org/2020,16422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gefährlichkeitsprognose bei Anordnung einer unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als außerordentlich belastende Maßnahme

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefahrenprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefährlichkeitsprognose bei Anordnung einer unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als außerordentlich belastende Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Unterbringung nach § 63 StGB: Umfassende Würdigung und 3 Jahre Straffreiheit vor der Tat als mögliches Hindernis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 246 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19 Rn. 5; vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 Rn. 4 und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6).

    Auch länger zurückliegenden Taten kann aber grundsätzlich nur dann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zur festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 19; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15 Rn. 10 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 12; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 14).

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Denn solches ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten und daher zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19 Rn. 7; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5; vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 23. August 2017 - 2 StR 278/17 Rn. 18 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

    Auch länger zurückliegenden Taten kann aber grundsätzlich nur dann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zur festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 19; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15 Rn. 10 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 12; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 14).

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 436/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19 Rn. 5; vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 Rn. 4 und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6).

    Denn solches ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten und daher zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19 Rn. 7; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5; vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 23. August 2017 - 2 StR 278/17 Rn. 18 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Auch länger zurückliegenden Taten kann aber grundsätzlich nur dann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zur festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 19; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15 Rn. 10 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 12; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 14).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Auch länger zurückliegenden Taten kann aber grundsätzlich nur dann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zur festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 19; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15 Rn. 10 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 12; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 14).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19 Rn. 5; vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 Rn. 4 und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20
    Auch länger zurückliegenden Taten kann aber grundsätzlich nur dann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zur festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 19; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15 Rn. 10 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 12; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 14).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 278/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

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